Schulabschlüsse & Versetzung

Schulabschlüsse der Sekundarstufe I & Versetzungsbestimmungen
Unsere Schule ist eine integrativ organisierte Grund- und Oberschule, an welcher Ihre Kinder von der 1. bis zur 10. Klasse lernen können. Der Unterricht ist von Klasse 7 bis 10 nach leistungsdifferenzierten Kursen in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch und Chemie organisiert. Die Schüler können im Gegensatz zur kooperativ organisierten Schule, bis zur Klasse 10 die belegten Kurse wechseln, um ihren Abschluss lange Zeit  offen zu gestalten. Weitläufig ist der Irrglaube, dass man mit einem Abschluss der Oberschule kein Abitur machen kann. Dies ist nicht korrekt! Die Leistungen Ihres Kindes entscheiden am Ende der 10. Klasse über den Schulabschluss. Das Abitur oder das Fachabitur, beispielsweise am Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin ist daher ohne Probleme möglich.

Mögliche Abschlüsse nach der 10. Klasse:

die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Abitur)

erwirbst du, wenn

  • du in mindestens drei B-Kursen die Note 3 (befriedigend) bekommst
  • dein A-Kurs mindestens mit der Note 2 (gut) bewertet ist
  • zwei andere Fächer mit der Note 2 (gut) bewertet sind
  • alle restlichen Fächer im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) ergeben. Darunter darf keine Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 3 oder besser ergibt, dann darfst du einmal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Um die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erreichen darfst du höchstens die Note 3 (befriedigend) in einem A-Kurs - oder die Note 4 (ausreichend) in einem B-Kurs erhalten, wenn du diese Note ausgleichen kannst mit der Note 1 in einem A-Kurs oder der Note 2 in einem B-Kurs oder dem Wahlpflichtfach der Fächergruppe I.

Realschulabschluss/
Fachoberschulreife (Fachabitur)

erwirbst du, wenn

  • du in mindestens zwei B-Kursen die Note 4 (ausreichend) bekommst
  • du in deinen A-Kursen mindestens die Note 3 (befriedigend) bekommst
  • zwei weitere Fächer mindestens mit der Note 3 (befriedigend) bewertet werden
  • alle restlichen Fächer müssen im Durchschnitt die Note 4 (ausreichend) ergeben. Darunter darf nicht die Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 4 oder besser ergibt, dann darfst du zweimal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Um die Fachoberschule zu erreichen darfst du höchstens die Note 4 (ausreichend) in einem A-Kurs - oder die Note 5 (mangelhaft) in einem B-Kurs erhalten, wenn du diese Note ausgleichen kannst mit der Note 2 in einem A-Kurs oder der Note 3 in einem B-Kurs oder dem Wahlpflichtfach der Fächergruppe I.

Erweiterter Hauptschulabschluss/
Erweiterte Berufsbildungsreife

erwirbst du, wenn...
  • du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst
  • oder du höchstens in zwei Fächern die Note 5 (mangelhaft) erhältst und deine restlichen Fächer alle mit mindestens der Note 4 bewertet sind. Die Note 5 musst du mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern ausgleichen können.
  • im Fach Deutsch oder Mathematik musst du mindestens die Note 4 erreichen.
  • ein Fach aus der Fächergruppe I kannst du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
  • hast du einen Kurs als B-Kurs besucht, dann wird deine Jahresnote um eine Notenstufe besser als A-Kurs angesetzt um die Erweiterte Berufsbildungsreife zu berechnen.


Versetzung in Klasse 3-7


Versetzt wird, wer

  • höchstens 1x Note 5 oder 6 erreicht hat bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen (Note 4).
  • dies bezieht sich auf die Gesamtnoten und beispielsweise nicht auf die Teilnoten im Fach Deutsch

Versetzung in Klasse 8 und 9


Versetzt wird, wer

  • in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
  • höchstens 3x Note 5 erreicht hat.


In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein.

Versetzung in Klasse 10


Versetzt wird, wer

  • höchstens 1x Note 5 erreicht hat oder
  • 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann. Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.

Fächergruppen


Fächergruppe I: Deutsch, Mathe, Englisch, Chemie, Physik, WPI


Fächergruppe II: alle anderen Fächer



Die Angaben auf dieser Internetseite ergeben keinen Rechtsanspruch und können unter Umständen veraltet sein. Es gilt immer die Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V).

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