
Mögliche Abschlüsse nach der 10. Klasse:
die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Abitur)
erwirbst du, wenn
- du in mindestens drei B-Kursen die Note 3 (befriedigend) bekommst
- dein A-Kurs mindestens mit der Note 2 (gut) bewertet ist
- zwei andere Fächer mit der Note 2 (gut) bewertet sind
- alle restlichen Fächer im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) ergeben. Darunter darf keine Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 3 oder besser ergibt, dann darfst du einmal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Um die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erreichen darfst du höchstens die Note 3 (befriedigend) in einem A-Kurs - oder die Note 4 (ausreichend) in einem B-Kurs erhalten, wenn du diese Note ausgleichen kannst mit der Note 1 in einem A-Kurs oder der Note 2 in einem B-Kurs oder dem Wahlpflichtfach der Fächergruppe I.
- du in mindestens drei B-Kursen die Note 3 (befriedigend) bekommst
- dein A-Kurs mindestens mit der Note 2 (gut) bewertet ist
- zwei andere Fächer mit der Note 2 (gut) bewertet sind
- alle restlichen Fächer im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) ergeben. Darunter darf keine Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 3 oder besser ergibt, dann darfst du einmal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Realschulabschluss/Fachoberschulreife (Fachabitur)
erwirbst du, wenn
- du in mindestens zwei B-Kursen die Note 4 (ausreichend) bekommst
- du in deinen A-Kursen mindestens die Note 3 (befriedigend) bekommst
- zwei weitere Fächer mindestens mit der Note 3 (befriedigend) bewertet werden
- alle restlichen Fächer müssen im Durchschnitt die Note 4 (ausreichend) ergeben. Darunter darf nicht die Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 4 oder besser ergibt, dann darfst du zweimal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Um die Fachoberschule zu erreichen darfst du höchstens die Note 4 (ausreichend) in einem A-Kurs - oder die Note 5 (mangelhaft) in einem B-Kurs erhalten, wenn du diese Note ausgleichen kannst mit der Note 2 in einem A-Kurs oder der Note 3 in einem B-Kurs oder dem Wahlpflichtfach der Fächergruppe I.
- du in mindestens zwei B-Kursen die Note 4 (ausreichend) bekommst
- du in deinen A-Kursen mindestens die Note 3 (befriedigend) bekommst
- zwei weitere Fächer mindestens mit der Note 3 (befriedigend) bewertet werden
- alle restlichen Fächer müssen im Durchschnitt die Note 4 (ausreichend) ergeben. Darunter darf nicht die Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 4 oder besser ergibt, dann darfst du zweimal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Erweiterter Hauptschulabschluss/
Erweiterte Berufsbildungsreife
erwirbst du, wenn...
- du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst
- oder du höchstens in zwei Fächern die Note 5 (mangelhaft) erhältst und deine restlichen Fächer alle mit mindestens der Note 4 bewertet sind. Die Note 5 musst du mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern ausgleichen können.
- im Fach Deutsch oder Mathematik musst du mindestens die Note 4 erreichen.
- ein Fach aus der Fächergruppe I kannst du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
- hast du einen Kurs als B-Kurs besucht, dann wird deine Jahresnote um eine Notenstufe besser als A-Kurs angesetzt um die Erweiterte Berufsbildungsreife zu berechnen.
- du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst
- oder du höchstens in zwei Fächern die Note 5 (mangelhaft) erhältst und deine restlichen Fächer alle mit mindestens der Note 4 bewertet sind. Die Note 5 musst du mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern ausgleichen können.
- im Fach Deutsch oder Mathematik musst du mindestens die Note 4 erreichen.
- ein Fach aus der Fächergruppe I kannst du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
- hast du einen Kurs als B-Kurs besucht, dann wird deine Jahresnote um eine Notenstufe besser als A-Kurs angesetzt um die Erweiterte Berufsbildungsreife zu berechnen.
Versetzung in Klasse 3-7
Versetzt wird, wer
- höchstens 1x Note 5 oder 6 erreicht hat bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen (Note 4).
Versetzung in Klasse 8 und 9
Versetzt wird, wer
- in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
- höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein.
Versetzung in Klasse 10
Versetzt wird, wer
- höchstens 1x Note 5 erreicht hat oder
- 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann. Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.
Fächergruppen
Fächergruppe I: Deutsch, Mathe, Englisch, Chemie, Physik, WPI
Fächergruppe II: alle anderen Fächer
Die Angaben auf dieser Internetseite ergeben keinen Rechtsanspruch und können unter Umständen veraltet sein. Es gilt immer die Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung - Sek I-V).