
1) Mögliche Abschlüsse nach der 10. Klasse sowie Informationen zu Versetzungen für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3-7 und Schüler, die sich im Schuljahr 2026/27 in den Jahrgangsstufen 9 und 10 und im Schuljahr 2027/2028 in der Jahrgangsstufe 10 befinden:
die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Abitur)
erwirbst du, wenn
- du in mindestens drei B-Kursen die Note 3 (befriedigend) bekommst
- dein A-Kurs mindestens mit der Note 2 (gut) bewertet ist
- zwei andere Fächer mit der Note 2 (gut) bewertet sind
- alle restlichen Fächer im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) ergeben. Darunter darf keine Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 3 oder besser ergibt, dann darfst du einmal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Um die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erreichen darfst du höchstens die Note 3 (befriedigend) in einem A-Kurs - oder die Note 4 (ausreichend) in einem B-Kurs erhalten, wenn du diese Note ausgleichen kannst mit der Note 1 in einem A-Kurs oder der Note 2 in einem B-Kurs oder dem Wahlpflichtfach der Fächergruppe I.
- du in mindestens drei B-Kursen die Note 3 (befriedigend) bekommst
- dein A-Kurs mindestens mit der Note 2 (gut) bewertet ist
- zwei andere Fächer mit der Note 2 (gut) bewertet sind
- alle restlichen Fächer im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) ergeben. Darunter darf keine Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 3 oder besser ergibt, dann darfst du einmal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Realschulabschluss/Fachoberschulreife (Fachabitur)
erwirbst du, wenn
- du in mindestens zwei B-Kursen die Note 4 (ausreichend) bekommst
- du in deinen A-Kursen mindestens die Note 3 (befriedigend) bekommst
- zwei weitere Fächer mindestens mit der Note 3 (befriedigend) bewertet werden
- alle restlichen Fächer müssen im Durchschnitt die Note 4 (ausreichend) ergeben. Darunter darf nicht die Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 4 oder besser ergibt, dann darfst du zweimal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Um die Fachoberschule zu erreichen darfst du höchstens die Note 4 (ausreichend) in einem A-Kurs - oder die Note 5 (mangelhaft) in einem B-Kurs erhalten, wenn du diese Note ausgleichen kannst mit der Note 2 in einem A-Kurs oder der Note 3 in einem B-Kurs oder dem Wahlpflichtfach der Fächergruppe I.
- du in mindestens zwei B-Kursen die Note 4 (ausreichend) bekommst
- du in deinen A-Kursen mindestens die Note 3 (befriedigend) bekommst
- zwei weitere Fächer mindestens mit der Note 3 (befriedigend) bewertet werden
- alle restlichen Fächer müssen im Durchschnitt die Note 4 (ausreichend) ergeben. Darunter darf nicht die Note 6 (ungenügend) sein. Wenn der Durchschnitt die Note 4 oder besser ergibt, dann darfst du zweimal die Note 5 (mangelhaft) in den restlichen Fächern haben.
Erweiterter Hauptschulabschluss/
Erweiterte Berufsbildungsreife
erwirbst du, wenn...
- du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst
- oder du höchstens in zwei Fächern die Note 5 (mangelhaft) erhältst und deine restlichen Fächer alle mit mindestens der Note 4 bewertet sind. Die Note 5 musst du mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern ausgleichen können.
- im Fach Deutsch oder Mathematik musst du mindestens die Note 4 erreichen.
- ein Fach aus der Fächergruppe I kannst du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
- hast du einen Kurs als B-Kurs besucht, dann wird deine Jahresnote um eine Notenstufe besser als A-Kurs angesetzt um die Erweiterte Berufsbildungsreife zu berechnen.
- du in jedem Fach mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst
- oder du höchstens in zwei Fächern die Note 5 (mangelhaft) erhältst und deine restlichen Fächer alle mit mindestens der Note 4 bewertet sind. Die Note 5 musst du mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern ausgleichen können.
- im Fach Deutsch oder Mathematik musst du mindestens die Note 4 erreichen.
- ein Fach aus der Fächergruppe I kannst du nur mit einem anderen Fach aus dieser Fächergruppe ausgleichen.
- hast du einen Kurs als B-Kurs besucht, dann wird deine Jahresnote um eine Notenstufe besser als A-Kurs angesetzt um die Erweiterte Berufsbildungsreife zu berechnen.
Versetzung in Klasse 3-7
Versetzt wird, wer
- höchstens 1x Note 5 oder 6 erreicht hat bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen (Note 4).
Versetzung in Klasse 8 und 9
Versetzt wird, wer
- in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
- höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein.
Versetzung in Klasse 10
Versetzt wird, wer
- höchstens 1x Note 5 erreicht hat oder
- 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann. Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.
Fächergruppen
Fächergruppe I: Deutsch, Mathe, Englisch und WPI
Fächergruppe II: alle übrigen Fächer
2) Mögliche Abschlüsse nach der 10. Klasse sowie Informationen zu Versetzungen für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3-7 sowie jenen, die sich ab dem Schuljahr 2026/27 in den Jahrgangsstufen 7 oder 8 befinden:
die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Abitur)
erwirbst du, wenn
- du in der Jahrgangsstufe 10 in mindestens drei Fächern, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik im E-Kurs unterrichtet wurdest,
- in mindestens zwei E-Kursen mindestens befriedigende Leistungen (Note 3), im dritten E-Kurs mindestens ausreichende Leistungen (Note 4),
- im G-Kurs mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) und
- in allen übrigen Fächern jeweils mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht hast.
Realschulabschluss/
Fachoberschulreife (Fachabitur)
erwirbst du, wenn
- du in der Jahrgangsstufe 10 in mindestens zwei Fächern im E-Kurs unterrichtet wurdest, davon mindestens in einem der Fächer Deutsch oder Mathematik,
- in den E-Kursen mindestens ausreichende Leistungen (Note 4),
- in den G-Kursen mindestens befriedigende Leistungen (Note 3) und
- in allen übrigen Fächern jeweils mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht hast.
Erweiterter Hauptschulabschluss/
Erweiterte Berufsbildungsreife
erwirbst du, wenn...
- du in den Fächern der Fächergruppe I mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht hast und
- in höchstens zwei Fächern der Fächergruppe II mangelhafte Leistungen (Note 5) und keine ungenügenden Leistungen (Note 6) erbracht hast
Sofern Jahresnoten für Abschlussentscheidungen umgerechnet werden, entsprechen Noten im E-Kurs einer um eine Notenstufe besseren Note im G-Kurs
Versetzung in Klasse 3-7
Versetzt wird, wer
- höchstens 1x Note 5 oder 6 erreicht hat bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen (Note 4).
Versetzung in Klasse 8 und 9
Versetzt wird, wer
- in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht hat oder
- bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen (Note 4) zwei mangelhafte Leistungen (Note 5) erbringt. Dabei müssen in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
Versetzung in Klasse 10
Versetzt wird, wer
- in den Fächern der Fächergruppe I mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht hat und
- in höchstens zwei Fächern der Fächergruppe II mangelhafte Leistungen (Note 5) und keine ungenügende Leistung (Note 6) erbracht hat.
Fächergruppen
Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache, ein naturwissenschaftliches Fach und WP I
Fächergruppe II: alle übrigen Fächer







