Schutzkonzept
  • Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (UN-Kinderrechtskonvention, Art. 19 und 34).

  • Schule ist Verantwortungsgemeinschaft

    Alle an der Schule tätigen Erwachsenen bilden eine Verantwortungsgemeinschaft für das Wohl der Schülerinnen und Schüler.

  • Akteure des Kinderschutzes am BCR

    Dazu gehören Schulleitung, Lehrkräfte, pädagogisches und nichtpädagogisches Personal sowie die soziale Arbeit an Schule (Träger: JNWB e. V.) - aber auch die Schulpsychologie, der Kinderschutz des Landkreises OPR sowie die untere Schulaufsicht.


    Als verlässliche Halbtagsgrundschule kooperiert die Schule mit dem AWO-Hort. Schule und Hort arbeiten auf Grundlage eines Kooperationsvertrags zusammen; jede Einrichtung verfügt über ein eigenes Kinderschutzkonzept.

  • Das Schutzkonzept des BCR

    Das schulische Kinderschutzkonzept gibt klare Orientierung und Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen und umfasst sowohl präventive Maßnahmen als auch verbindliche Verfahrenswege.


    Ziel ist es, Schule als sicheren Ort zu gestalten und betroffenen Kindern und Jugendlichen verlässliche Ansprechpersonen anzubieten.


    Das Konzept baut auf bestehenden Strukturen auf, insbesondere auf dem Verhaltenskodex „Schule der Toleranz“, und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

1. Präventionsangebote am BCR

A) Unsere 7 Grundregeln am Bildungscampus-Rheinsberg

B) Rechte und Pflichten der Schüler und Lehrer

  • Als Schüler habe ich das Recht:

    • ernst genommen und würdig behandelt zu werden
    • Kritik sachlich zu äußern
    • angstfrei in die Schule zu  kommen
    • mein Mittag in Ruhe einzunehmen
    • in der Woche nicht mehr als zwei und am Tag nicht mehr als eine Klassenarbeit zu schreiben
    • meine Bewertungen begründet zu bekommen
    • Probleme mit Lehrern und Sozialarbeitern zu besprechen
    • Hilfe und Beratung zu erhalten
  • Als Schüler habe ich die Pflicht:

    • meine Mitschüler, Lehrer, Sozialarbeiter, die Sekretärinnen und das technische Personal zu achten und sie würdig zu behandeln
    • den Anweisungen der Lehrer zu folgen
    • pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und die Pausenzeiten einzuhalten
    • die Oberbekleidung einschließlich der Kopfbedeckung (außer jene religiösen Hintergrunds) abzulegen
    • mich auf den Unterricht vorzubereiten
    • mich um gute Leistungen zu bemühen
    • meine Materialien vollständig zu haben
    • mich im Unterricht diszipliniert zu verhalten
    • keine Gewalt anzuwenden (verbal oder körperlich)
    • Smartphones im Unterricht auszuschalten und in der Schultasche zu verstauen
    • den Schultag über keine Audio- oder Videoaufnahmen anzufertigen
    • das Gebäude sowie alle Materialien pfleglich zu behandeln
    • nichts zu beschmutzen, zu zerstören oder Müll zu produzieren
    • während des gesamten Unterrichtstages das Schulgelände nicht zu verlassen
    • während der großen Pausen mich auf dem Schulhof aufzuhalten
    • nicht zu rauchen oder Waffen jeglicher Art mit in die Schule zu bringen
    • im Unterricht kein Essen zu mir zu nehmen
  • Als Lehrer habe ich das Recht:

    • würdig durch die Schüler behandelt zu werden
    • frei von Störungen unterrichten zu können
    • Smartphones, Tablets und Computer in der Unterrichtszeit zu benutzen, wenn es dem Unterricht dient oder der Unterrichtsorganisation nützt
    • Hausaufgaben aufzugeben
    • unangekündigte Tests zu schreiben und mündliche Leistungskontrollen durchzuführen
    • Projekttage für die Durchführung besonderer Unterrichtsvorhaben zu nutzen
  • Als Lehrer habe ich die Pflicht:

    • Schüler zu achten und würdig zu behandeln
    • Leistungsanforderungen für die Schüler transparent zu machen
    • Schüler hinsichtlich ihrer schulischen Laufbahn zu beraten
    • mich darum zu bemühen, die Schüler zu loben
    • meinen Unterricht pünktlich zu beginnen und zu schließen
    • Zensuren einzelner Schüler nicht laut vorzulesen, wenn es nicht gewünscht wird

C) Streitschlichter am Gebäude des Kiefernwegs

D) Schülerordner am Gebäude der Schloßstraße


E) Projekt Eigenständig werden in Kl. 1-6

F) Schule mit Kriseninterventionsteam

An unserer Schule ist ein Kriseninterventionsteam eingerichtet, das bei akuten Gefährdungs- oder Bedrohungslagen handlungsfähig ist. Dem Team gehören Mitglieder der Schulleitung, der sozialen Arbeit an Schule, speziell geschulte Lehrkräfte, die Schulpsychologie, das technische Personal sowie die Revierpolizei an. Ziel ist es, in Krisensituationen schnell, abgestimmt und professionell zu reagieren. So wird die Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten gewährleistet.

  • Schulleiter

    ... ist der Dreh-, Angelpunkt und Koordinator in Krisensituationen. Er kann eine Notfallbenachrichtigung an alle Kolleginnen und Kollegen in der Schule schicken.


    1. Klassen 1-4

    Frau Marquardt

    annett.welzien@lk.brandenburg.de

    033931 2244


    2. Klassen 5-10

    Herr Lungfiel

    marc.lungfiel@lk.brandenburg.de

    033931 39962


    Frau Gerhardt

    svenja.gerhardt@lk.brandenburg.de

    033931 39962

  • Sozialarbeit an Schule

    ... ist die professionelle Unterstützung in Krisensituationen und erste mögliche Seelsorge vor Ort.


    Klassen 1-6:

    Frau Reiffler

    reiffler@jnwb.de

    0162 2903718


    Klassen 7-10:

    Frau Felscher

    felscher@jnwb.de

    0157 33676560

  • speziell geschulte Lehrkräfte

    ... sind an der Schule vorhanden für "contigo - Schule ohne Mobbing" sowie "DyRias" zur Erkennung von Risikomustern.


    1) Contigo - Schule ohne Mobbing:

    Fr. Hüning

    christin.huening-ganschow@lk.brandenburg.de


    2) DyRias:

    Frau Müller

    petra.mueller@lk.brandenburg.de

  • Schulpsychologie und Schulaufsicht

    ... bieten die Möglichkeit der professionellen externen Hilfe bei akuten Krisen an der Schule


    1) Schulpsychologische Beratung

    Frau Zickert

    03391 7007152


    2) zuständige Schulrätin

    Frau Nowka

    03391 7007106


  • technisches Personal

    ... hilft bei der Koordination und Einhaltung des Hausfriedens bei akuten Gefahrenlagen. Die Sekretärinnen bleiben beispielsweise als Dreh- und Angelpunkt in Kontakt mit der Polizei  und die Hausmeister sichern die Schule vor schulfremden Personen in Gefährdungslagen.


    1. Sekretärinnen

    Frau Schult (Kl. 1-4)

    033931 2244


    Frau Fischbach (Kl. 5-10)

    033931 39962


    2. Hausmeister

    Herr Fydrich (Kl. 1-4)


    Herr Achterberg (Kl. 5-10)

  • Revierpolizei

    der Revierleiter der Revierpolizei ist für die Schulleitung ansprechbar. In akuten Krisensituationen wird er über die Notfallbenachrichtigung des Schulleiters informiert und ist verpflichtet der Schule zu helfen bzw. weitere polizeiliche Hilfe zu organisieren.


    1. Revierleiter

    Herr Pogalz

Notfallpläne Land Brandenburg